Lücken im Gebiss sollten nach Möglichkeit geschlossen werden, um wieder eine vollständige Kaufunktion und – sofern sich die Lücken im sichtbaren Bereich befinden – die Gesichtsästhetik wieder herzustellen. Zahnlücken lassen sich durch verschiedene Methoden schließen: durch Implantate (link zum Menuepunkt Implantate), durch festsitzende oder herausnehmbare Prothetik. Die individuellen Ansprüche des Patienten an Funktionalität und Ästhetik spielen hier ebenso eine Rolle wie die Kosten. Welcher Zahnersatz für Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal geeignet ist, sollten wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungs- und Aufklärungsgespräch entscheiden.
Festsitzender Zahnersatz
Kronen und Brücken mit Metallverblendung werden an der Außenseite und auf der Kaufläche oder auch komplett mit einer keramischen Masse verblendet. Sie bieten gute kosmetische Ergebnisse bei einer Lebenserwartung von rund 15 Jahren. Auf den glatten Keramikoberflächen kann die Plaque nicht anhaften. Auch nach langer Tragedauer zeigen sich in der Regel keine Verfärbungen. Die Keramikverblendung von Kronen und Brücken ist heute die Standardversorgung für den sichtbaren Bereich.
Exzellente ästhetische Ergebnisse bieten Kronen und Brücken aus Vollkeramik. Sie sind selbst für einen Fachmann kaum von einem natürlichen Zahn zu unterscheiden. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich das Fehlen eines Metallgerüstes. Damit gehören auch sichtbare Ränder der Vergangenheit an. Vollkeramischer Zahnersatz wirkt viel lebendiger als eine Versorgung mit Metall- oder Keramikverblendung. Zudem bietet das Material eine im Vergleich zu Metall viermal höhere Bruchfestigkeit. Es besitzt keine Leitfähigkeit, so dass Kälte- und Hitzeempfindlichkeit ausgeschlossen sind.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Zum herausnehmbaren Zahnersatz gehören einfache prothetische Versorgungen wie die Klammerteilprothese oder die Vollprothese aus Kunststoff, aber auch aufwändigere Teilprothesen mit zahntechnischen Verbindungselementen wie teleskopierenden Kronen oder Geschieben. Die Klammerprothese (Vollgussprothese) ist der einfachste Weg, fehlende Zähne an den noch vorhandenen zu befestigen. Dabei müssen immer große, über den Gaumen oder im Zungengrund liegende Platten oder Bügel angebracht werden. Dies bedeutet u.a. Einschränkungen in der Sprache und evtl. Würgegefühle. Diese Prothesenform ist im Sinne der Kostenträger „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ und ist daher die Lösung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Ihre ästhetischen Nachteile sind jedoch erheblich. Zudem werden die Haltezähne so stark beansprucht, dass schnelle Lockerung und Ausfall drohen. Die Vollprothese (bei zahnlosem Kiefer) besteht aus einer zahnfleischfarbenen Kunststoffbasis in die Kunststoffzähne als Zahnreihe in der Position der fehlenden Zähne verankert werden. Im Oberkiefer bedeckt die Basis den gesamten Gaumen und den gesamten Kieferkamm. Gehalten wird sie im Oberkiefer durch Saugkräfte, die über einen Flüssigkeitsspalt zwischen Basis und Zahnfleisch und der Ventilfunktion der beweglichen Schleimhaut entstehen. Im Unterkiefer überzieht die Prothesenbasis ebenfalls den Kieferkamm. Eine Vollprothese ist in aller Regel mit Einschränkungen beim Essen, Sprechen und Lachen verbunden. Auch der Geschmackssinn ist durch die Gaumenplatte stark beeinträchtigt.